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Ref. 1003-1 / € 1.995.000 
Santa Ponsa -SW

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Ref. 1147-1 / € 2.350.000 
Costa de la Calma -SW

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Ref. 1234-2 / € 1.485.000 
Santa Ponsa -SW

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Ref. 1329-1 / € 3.625.000 
Andratx (Port) -SW

 

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wichtige info´s  

   
Immobilienerwerb auf Mallorca - Einmalige Steuern beim Kauf
 
Umsatzsteuer - Impuesto sobre el Valor Anadido, IVA
 

Der Regelsteuersatz liegt in Spanien bei 16 %, der jedoch nur bei dem Erwerb von Bauland, einem Geschäftslokal oder -grundstück anfällt. Der Kauf eines neu errichteten Wohnhauses oder einer Wohnung wird mit lediglich 7 % Umsatzsteuer belegt, wenn ein erstmaliger Verkauf dieser Objekte vorliegt. Alle anderen Immobilienkäufe werden lediglich von der Grunderwerbsteuer erfasst.

 
Kapital-/Grunderwerbsteuer - Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales
 

Diese einmalige Steuer erfasst jede entgeltliche Übertragung von Grundstücken, wenn eine Umsatzsteuerpflicht nicht besteht. Sie ist mit der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbar und beträgt 7 % des notariell beurkundeten Kaufpreises.
Neubauerklärungen, die der notariellen Beurkundung bedürfen und in das Eigentumsregister einzutragen sind, werden mit 0,5 % auf den Bauwert besteuert.

 
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