español .
. .
  english .
. .
  deutsch .
. .
  русский .
. .
  magyarul .
. .
. . .
.      Startseite   |   Kontakt   |   über uns   |   Kauf-Immobilien   |   Miet-Immobilien   |   wichtige Info´s   |   RentePlus   |   Info Baleares   |   SiteMap  
für weitere Informationen zu dieser Mallorca Immobilie - bitte klicken !
Ref. 1003-1 / € 1.995.000 
Santa Ponsa -SW

für weitere Informationen zu dieser Mallorca Immobilie - bitte klicken !
Ref. 1147-1 / € 2.350.000 
Costa de la Calma -SW

für weitere Informationen zu dieser Mallorca Immobilie - bitte klicken !
Ref. 1234-2 / € 1.485.000 
Santa Ponsa -SW

für weitere Informationen zu dieser Mallorca Immobilie - bitte klicken !
Ref. 1329-1 / € 3.625.000 
Andratx (Port) -SW

 

[zurück]

 
 
wichtige info´s  

   
Immobilienerwerb auf Mallorca - Jährliche Steuern
 
Einkommensteuer
 
Grundsätzlich ist jeder Besitzer einer Immobilie in Spanien dazu verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Rahmen der Einkommensteuer (Impuestos sobre la Renta de las Personas Fisicas) wird auch die selbstgenutzte Immobilie besteuert. Die Eigennutzung wird steuerlich als fiktive Mieteinnahme angesehen.
 
Vermögensteuer
 
Auch Personen, die in Spanien lediglich eine Immobilie besitzen und deshalb nur beschränkt Steuerpflichtig sind, sind immer zur Abgabe einer Vermögenssteuererklärung verpflichtet. Die Vermögenssteuer wird zusammen mit der Einkommenssteuer erklärt. Es ist zu empfehlen, einen Steuerberater mit der Erledigung der Steuererklärung zu beauftragen.
 
Grundsteuer
 
Die gemeindliche Grundsteuer, kurz I.B.I. (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) genannt, ist jährlich bei der Gemeindeverwaltung (Ayuntamiento) zu zahlen. Auf dem Steuerbescheid erscheint auch der von der Gemeinde festgelegte Katasterwert der Immobilie.
 
 
[zurück zur Titelseite: Immobilienerwerb auf Mallorca / Spanien]
 
     

I M P R E S S U M

mediadesign and copyright by firstclass-estate.com  .  all rights reserved  .  optimized for resolutions  1280 x 1024

Mainpage   .  Intranet  .  WebMail