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Ref. 1003-1 / € 1.995.000 
Santa Ponsa -SW

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Ref. 1147-1 / € 2.350.000 
Costa de la Calma -SW

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Santa Ponsa -SW

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Andratx (Port) -SW

 

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wichtige info´s  

   
Immobilienerwerb auf Mallorca / Spanien
 
Vor Vertragsabschluss
Der Privatvertrag
Der notarielle Kaufvertrag - Escritura publica
Das Eigentumsregister und die Eintragung der Escritura publica
 

 
Das Eigentumsregister (Registro de la Propiedad) und Eintragung der "Escritura publica"
 
Es ist richtig, dass in Spanien Immobilien wirksam - auch ohne Eigentumsumschreibung im "Registro de la Propiedad" - erworben werden können. Dem Register kommt jedoch eine sehr wichtige Aufgabe zu. Es schafft die nur schwer widerlegbare Vermutung, dass derjenige im Register als Eigentümer eingetragene auch der rechtmäßige Eigentümer ist.

Somit wird der gutgläubige Erwerb von dem im Register eingetragenen Eigentümer, der eventuell nicht mehr Eigentümer ist, geschützt. Demzufolge ist die Eigentumsumschreibung im Register praktisch unerlässlich, denn nur mit Eintrag im Eigentumsregister kann das Eigentumsrecht gegenüber Dritten gesichert werden.

Die vor dem Notar protokollierte "Escritura publica" wird vom Käufer beim Eigentumsregister, zusammen mit den Zahlungsbelegen des Notariats sowie des Finanzamtes bzgl. Mehrwert- bzw. Grunderwerbsteuer zur Eintragung eingereicht. Bis zur endgültigen Eintragung des Eigentumswechsels können einige Wochen vergehen.

Aufgrund eventueller Sprachprobleme bei erforderlichen Behördengängen sowie der Erforderniss Fristen zur Gebühren- und Steuernzahlung einzuhalten, ist dem Erwerber zu empfehlen fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Diesen Kundenservice bieten sämtliche mit First Class arbeitenden Notariate an.

 
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