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Ref. 1003-1 / € 1.995.000 
Santa Ponsa -SW

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Ref. 1147-1 / € 2.350.000 
Costa de la Calma -SW

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Ref. 1234-2 / € 1.485.000 
Santa Ponsa -SW

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Ref. 1329-1 / € 3.625.000 
Andratx (Port) -SW

 

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Immobilienerwerb auf Mallorca / Spanien
 
Vor Vertragsabschluss

Der Privatvertrag
Der notarielle Kaufvertrag - Escritura publica
Das Eigentumsregister und die Eintragung der Escritura publica
 

 
Der Privatvertrag
 
Im Gegensatz zum vielen anderen Ländern der EU kann in Spanien das Eigentum an einer Immobilie auch aufgrund eines Privatvertrages (mündlich oder schriftlich) übertragen werden. Käufer und Verkäufer können bei Nichteinhaltung von Privatverträgen somit gerichtlich auf Erfüllung oder Schadensersatzzahlung klagen.

Wegen dieser Formfreiheit ist es in Spanien üblich, zunächst einen Privatvertrag zu schließen, der alle wesentlichen Vereinbarungen inkl. der Liegenschaftsbezeichnung sowie dem Kaufpreis verbindlich regelt.

Die auf Mallorca normaler weise gewählte Vertragsform ist der Optionsvertrag. Der Käufer bezahlt üblicherweise 10 % vom Kaufpreis an den Verkäufer und dieser verpflichtet sich im Gegenzug, das Objekt bis zum vereinbarten Termin nur an den Optionsnehmer zu verkaufen. Läuft die vereinbarte Frist ab, ohne dass der Käufer den Verpflichtungen des Optionsvertrages nachkommt, so verliert er die geleistete Anzahlung.

Die Wahl eines solchen Vertrages ist vor allem für denjenigen Erwerber sinnvoll, der für die Kaufpreiszahlung eine Bankfinanzierung nutzen will und dafür noch etwas Zeit benötigt. Während dieser Zeit ist dem Käufer durch die Wahl des Optionsvertrages in Verbindung mit der Zahlung des Optionsgeldes die rechtliche Reservierung der Liegenschaft gesichert.

Zahlungen auf Optionsverträge sollten unbedingt durch Zahlung auf ein Treuhandkonten - am besten bis zum Abschluss der notariellen Kaufurkunde, erfolgen..

 
 
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