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informaciones importantes  

   
Immobilienerwerb auf Mallorca / Spanien
 
antes de los contratos
contrato privado
Dcontrato legal - la escritura publica

registro de la propiedad - la inscripcion (el tramite)
 

 
contrato legal - la escritura publica
 

Der vor dem Notar geschlossene Kaufvertrag "Escritura publica" ist die Voraussetzung für den Eintrag der Eigentumsübertragung im "Registro de la Propiedad", dem spanischen Eigentumsregister.

Zur Erstellung dieses Kaufvertrages werden die Vereinbarungen des üblicherweise geschlossenen Privatvertrages (oftmals Optionsvertrag) zugrunde gelegt und um die gesetzlich erforderlichen Angaben erweitert. Der ebenso erforderliche aktuelle Grundbuchauszug wird direkt vom Notariat beim Eigentumsregister angefordert, aus dem die tatsächliche Grundbuch- und Eigentumsverhältnisse inklusive eventueller Belastungen hervorgehen.

Bei Beurkundung der "Escritura publica" muss darauf geachtet werden, dass sämtliche Belastungen, die sich aus dem Grundbuch ergeben, vor oder während der Beurkundung ausgetragen werden. Sprich, sind Darlehen im Grundbuch eingetragen wird die Gläubigerbank zum Beurkundungstermin geladen und gegen Aushändigung des noch geschuldeten Betrages aufgefordert die Löschung des eingetragenen Darlehens zu bewilligen. Ebenso sollte der Verkäufer zum Notartermin den Nachweis über die Zahlung von laufenden Grundsteuern und anderen laufenden Gemeindekosten sowie den Nachweis der Zahlung der Strom- und Wasserlieferung erbringen. Bei der Protokollierung von Wohnungskaufverträgen ist außerdem der Nachweis des Verwalters über die Zahlung der Gemeinschaftskosten vorzulegen.

Sofort nach Unterzeichnung der "Escritura publica" wird der Notar auf Aufforderung durch den Käufer die soeben protokollierte "Escritura publica" per Telefax an das Grundbuchamt senden, wodurch zunächst eine Eintragungssperre ausgelöst wird, was bedeutet, dass evtl. andere über diese Immobilie vorgenommene notarielle Kaufurkunden nicht in das Eigentumsregister eintragungsfähig sind.

 
 
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