| Es ist richtig, dass in Spanien
Immobilien wirksam - auch ohne Eigentumsumschreibung im Registro de la
Propiedad" erworben werden können. Dem Register kommt jedoch eine sehr
wichtige Aufgabe zu. Es schafft die nur schwer widerlegbare Vermutung, dass
derjenige im Register als Eigentümer eingetragene auch der rechtmäßige
Eigentümer ist. Somit wird der gutgläubige Erwerb von dem im
Register eingetragenen Eigentümer, der eventuell nicht mehr Eigentümer ist, geschützt.
Demzufolge ist die Eigentumsumschreibung im Register praktisch unerlässlich,
denn nur mit Eintrag im Eigentumsregister kann das Eigentumsrecht gegenüber
Dritten gesichert werden.
Die vor dem Notar protokollierte "Escritura publica" wird vom Käufer beim Eigentumsregister,
zusammen mit den Zahlungsbelegen des Notariats sowie des Finanzamtes bzgl.
Mehrwert- bzw. Grunderwerbsteuer zur Eintragung
eingereicht. Bis zur endgültigen Eintragung des Eigentumswechsels können einige Wochen vergehen.
Aufgrund eventueller Sprachprobleme bei erforderlichen Behördengängen sowie
der Erforderniss Fristen zur Gebühren- und Steuernzahlung einzuhalten, ist
dem Erwerber zu empfehlen fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.
Diesen Kundenservice bieten sämtliche mit First Class arbeitenden Notariate
an. |