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Ref. 1003-1 / € 1.995.000 
Santa Ponsa -SW

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Ref. 1147-1 / € 2.350.000 
Costa de la Calma -SW

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Ref. 1234-2 / € 1.485.000 
Santa Ponsa -SW

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Andratx (Port) -SW

 

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informaciones importantes  

   
Immobilienerwerb auf Mallorca - Jährliche Steuern
 
Einkommensteuer
 
Grundsätzlich ist jeder Besitzer einer Immobilie in Spanien dazu verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Rahmen der Einkommensteuer (Impuestos sobre la Renta de las Personas Fisicas) wird auch die selbstgenutzte Immobilie besteuert. Die Eigennutzung wird steuerlich als fiktive Mieteinnahme angesehen.
 
Vermögensteuer
 
Auch Personen, die in Spanien lediglich eine Immobilie besitzen und deshalb nur beschränkt Steuerpflichtig sind, sind immer zur Abgabe einer Vermögenssteuererklärung verpflichtet. Die Vermögenssteuer wird zusammen mit der Einkommenssteuer erklärt. Es ist zu empfehlen, einen Steuerberater mit der Erledigung der Steuererklärung zu beauftragen.
 
Grundsteuer
 
Die gemeindliche Grundsteuer, kurz I.B.I. genannt, ist jährlich bei der Gemeindeverwaltung (Ayuntamiento) zu zahlen. Auf dem Steuerbescheid erscheint auch der von der Gemeinde festgelegte Katasterwert der Immobilie.
 
 
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